Beschluss vom Amtsgericht Wesel - 24 M 2414/15

Tenor

wird auf den Antrag des Gläubigers vom 07.10.2015 angeordnet, dass die Ehefrau des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens gänzlich unberücksichtigt bleibt.


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