Beschluss vom Amtsgericht Witten - 23 F 23/12

Tenor

Der Vergleich des Amtsgerichts Witten vom 03.11.2010, 23 F 185/10, wird mit Wirkung vom 01.01.2012 dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller ab diesem Zeitpunkt der Antragsgegnerin keinen weiteren Unterhalt mehr schuldet.

 

Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

 

Der Verfahrenswert wird auf 9.000 Euro festgesetzt.


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