Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 34 C 92/97

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.705,49 DM (i.W.: zweitausendsiebenhundertfünf 49/100 Deutsche Mark) nebst 4. % Zinsen seit dem 21.03.1996 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Kläger in Höhe von 3.500,00 DM vorläufig vollstreckbar..


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