Beschluss vom Amtsgericht Wuppertal - 24 OWi 182/09 [b]

Tenor

Der Kostenbescheid der Stadt Z1 vom 17.06.2009, Az. 000806416, wird aufgehoben.

Die Kos¬ten des Ver¬fah¬rens und die not¬wen¬di¬gen Aus¬la¬gen des Betroffenen trägt die Staatskasse.


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