Beschluss vom Amtsgericht Wuppertal - 505 IN 78/22

Tenor

wird der Ver­sa­gungs­an­trag vom 13.02.2025 zu­rück­ge­wie­sen. Die Versagungsantragstellerin trägt die durch den An­trag ver­ursach­ten Kos­ten des Ver­fah­rens.

Ge­gen­stands­wert (§ 28 Abs. 3 RVG): 1.500,00 EUR.


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