Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 2 Ca 1299/23

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 898,35 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 25.08.2023 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 64% und der Beklagte zu 36 % zu tragen.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.459,88 Euro festgesetzt.


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