Beschluss vom Arbeitsgericht Bonn - 6 BV 123/24

Tenor

1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit der Regelungsthematik „Einführung und Anwendung des IT-Systems UKG Your Time“ wird der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht D, O K, bestellt.

2. Die Zahl der von den Beteiligten jeweils zu benennenden Beisitzer wird auf drei festgesetzt.

3. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.


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