Urteil vom Arbeitsgericht Dortmund - 8 Ca 3108/15

Tenor

1)      Es wird festgestellt, dass der Kläger seit 01.06.2015 in die EG 8 des bei der Beklagten geltenden ERTV für die festvergüteten Arbeitnehmer/Innen der X T GmbH & Co. KG eingruppiert ist.

2)      Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.333,33 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 133,33 EUR seit 01.12.2014 und aus jeweils 200,00 EUR seit 01.01.2015, 01.02.2015, 01.03.2015, 01.04.2015, 01.05.2015 und 01.06.2015 zu zahlen.

3)      Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4)      Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 1/3 und der Beklagten zu 2/3 auferlegt.

5)      Der Streitwert wird auf 14.852,00 EUR festgesetzt.


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