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BGB § 286 Verzug des Schuldners

Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

1.
für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2.
der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3.
der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4.
aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

(5) Für eine von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Vereinbarung über den Eintritt des Verzugs gilt § 271a Absatz 1 bis 5 entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht - 1 U 5/21
22. April 2026
1 U 5/21 22. April 2026
Urteil vom Bundesgerichtshof - IV ZR 70/25
22. April 2026
IV ZR 70/25 22. April 2026
Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 105/23
20. April 2026
5 U 105/23 20. April 2026
Endurteil vom Oberlandesgericht München - 14 U 2842/25 e
16. April 2026
14 U 2842/25 e 16. April 2026
Urteil vom Amtsgericht Hamburg - 49 C 526/24
15. April 2026
49 C 526/24 15. April 2026
Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 17 U 20/25
1. April 2026
17 U 20/25 1. April 2026
Urteil vom Landgericht Lübeck (1. Zivilkammer) - 1 S 3/26
30. März 2026
1 S 3/26 30. März 2026
Urteil vom Landgericht Köln - 18 O 17/25
27. März 2026
18 O 17/25 27. März 2026
Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe (14. Zivilsenat) - 14 U 128/25
20. März 2026
14 U 128/25 20. März 2026
Endurteil vom Amtsgericht Fürth - 360 C 1160/25
11. März 2026
360 C 1160/25 11. März 2026