Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 6 Ca 1515/06

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 20.02.2005 aufgelöst ist.

2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits als Leiter Feuerwehr/Werksicherheit weiter zu beschäftigen.

3.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4.Der Streitwert wird auf 16.770,-- € festgesetzt.


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