Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 15 Ca 2355/07

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Bedingung "vorbehaltlich des Nachweises der gesundheitlichen Eignung" im Arbeitsvertrag vom 26.01.2007 sein Ende gefunden hat.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung mit Schreiben vom 02.04.2007 aufgelöst ist.

3. E. wird verurteilt, den Kläger arbeitsvertragsgemäß als Lehrkraft bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens zu beschäftigen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt e..

5. Der Streitwert wird auf 21.960,00 € festgesetzt.


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