Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 13 Ca 4939/08

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger unter dem 13.08.2008 sowie unter dem 18.09.2008 erteilten Abmahnungen aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

3.

Streitwert: 4.104,46 Euro.

4.

Die Berufung wird nicht besonders zugelassen.


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