Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 6 Ca 2377/09

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 30.03.2009 nicht aufgelöst ist.

2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses als Leitenden Arzt der Abteilung Medizinische Klinik (Innere Medizin) am T. weiterzubeschäftigen.

3.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4.Streitwert: 484.639,70 €.


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