Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 4 Ca 7064/09

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die fristlose Kündigung der beklagten Partei vom 03.09.2009, der klagenden Partei am 04.09.2009 zugegangen, nicht aufgelöst ist.

2.Die beklagte Partei wird verurteilt, die klagende Partei zu unveränderten Bedingungen über den 04.09.2009 bzw. das Enddatum hinaus als Polier entsprechend dem Arbeitsvertrag und der bisherigen Übung weiterzubeschäftigen, und zwar mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40h/Woche.

3.Die beklagte Partei wird verurteilt, der klagenden Partei ein Zwischenzeugnis über Führung und Leistung zu erteilen, welches sie in ihrem beruflichen Fortkommen nicht behindert.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Der Streitwert beträgt 24.888,91 €.


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