Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 14 Ca 8029/10

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 13.12.2010 nicht aufgelöst wird.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 21.12.2010 zum 30.06.2011 nicht aufgelöst wird.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu ¾ und dem Kläger zu ¼ auferlegt.

5. Der Streitwert beträgt 400.000 Euro.


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