Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 2 Ca 1865/11

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 906,87 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag zu 1. abgewiesen.

2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Klägerin ab dem 01.08.2011 eine gegenüber dem bisher (seit dem 1.7.2008) von der Beklagten angenommenen Zahlbetrag von 582,53 EUR um 24,51 € höhere monatliche Betriebsrente von insgesamt 607,04 EUR zu zahlen.

3.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4.Der Streitwert wird auf 1.936,29 € festgesetzt.

5.Die Berufung zugunsten der Klägerin wird nicht zugelassen.


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