Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 14 Ca 6781/11

Tenor

1. E. wird verurteilt, dem Kläger eine Entschädi-

gung i.H.v. 3.710,88 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage

abgewiesen.

2. E. hat die Kosten des Rechtsstreits zu 88 %, der

Kläger zu 12 % zu tragen.

3. Der Streitwert beträgt 4.200,-- Euro.

4. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits von Gesetzes wegen

statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.


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