Beschluss vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 6 BV 189/22
Tenor
- 1. Es wird festgestellt, dass die am 01.09.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Herr D. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
- 2. Im Übrigen werden die Anträge sowie die Wideranträge zurückgewiesen.
1.2
Es wird festgestellt, dass die am 01.09.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Herr D. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
Zitiert von
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Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 TaBV 37/23
14. Mai 2024
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3 TaBV 37/23 | 14. Mai 2024 |
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