Beschluss vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 6 BV 189/22

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass die am 01.09.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Herr D. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
  • 2. Im Übrigen werden die Anträge sowie die Wideranträge zurückgewiesen. 

1.2

Zitiert von

Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 TaBV 37/23
14. Mai 2024
3 TaBV 37/23 14. Mai 2024

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