Versäumnisurteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 10 Ca 2369/25
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger materiellen Schadensersatz in Höhe von 750,00 € nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.05.2025 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 62,5 % und die Beklagte zu 37,5 % zu tragen.
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Streitwert: 750,00 €.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger materiellen Schadensersatz in Höhe von 750,00 € nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.05.2025 zu zahlen.
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