Versäumnisurteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 3 Ca 3541/25

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen

  1. über alle Empfänger, denen die Beklagte die personenbezogenen Daten des Klägers bereits offengelegt hat und – sofern bereits bekannt – sie noch offenlegen wird;

  2. über die Dauer, für die die zum Kläger verarbeiteten personenbezogenen Daten durch die Beklagte gespeichert werden;

  3. ob diese die Person des Klägers betreffend eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling durchgeführt hat und dem Kläger für den Fall dessen aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik, die Tragweite sowie die angestrebten Auswirkungen dieser automatisierten Verarbeitung zu beauskunften;

  4. in Gestalt einer originalgetreuen Reproduktion eines Screenshots oder einer Kopie sämtlicher personenbezogener Daten, die die Beklagte zur Person des Klägers verarbeitet.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 750,00 € zu zahlen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu ¾ , der Kläger zu ¼.

  1. Der Urteilsstreitwert wird auf 1.250,00 € festgesetzt.


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