Beschluss vom Arbeitsgericht Köln - 18 BVGa 17/22

Tenor

Das Arbeitsgericht Köln erklärt sich für örtlich unzuständig.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Filiale B abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht B…. verwiesen.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Filiale K… abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht …. verwiesen.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Filiale B… abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht B…. verwiesen.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Filialen H… ……. und H…. Center …abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht H… verwiesen.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Filiale N… abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht N…. verwiesen.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Filiale G… abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht G…. verwiesen.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Filiale R… abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht R… verwiesen.

Im übrigen (d.h. betreffend der verbliebenen Filialen in H…,wird der Rechtsstreit an das örtlich zuständige Arbeitsgericht H… verwiesen.


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Zitiert von

Beschluss vom Arbeitsgericht Köln - 2 BV 181/22
17. Januar 2023
2 BV 181/22 17. Januar 2023

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