Beschluss vom Arbeitsgericht Köln - 2 BV 181/22

Tenor

Das Arbeitsgericht Köln ist örtlich unzuständig.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Einigungsstelle für die Dienstpläne für den Betrieb … abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht …verwiesen.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Einigungsstelle für die Dienstpläne für den Betrieb … abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht …verwiesen.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Einigungsstelle für die Dienstpläne für die Betriebe …Center und … abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht … verwiesen.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Einigungsstelle für die Dienstpläne für den Betrieb … abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht … verwiesen.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Einigungsstelle für die Dienstpläne für den Betrieb … abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht … verwiesen.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Einigungsstelle für die Dienstpläne für den Betrieb … abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht … verwiesen.

Im Übrigen (Einigungsstelle für die Dienstpläne für die Betriebe in …) wird das Verfahren an das örtlich zuständige Arbeitsgericht … verwiesen.


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