Beschluss vom Arbeitsgericht Oberhausen - 3 Ca 251/25 Tenorberichtigung

Tenor

Das am 27.08.2025 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen wird hinsichtlich der Ziffer 3 des Tenors dahingehend berichtigt, dass Ziffer 3 des Tenors wie folgt lautet:

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 94 % und die Beklagte zu 6 %.“


1 2 3

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen