Beschluss vom Arbeitsgericht Siegburg - 5 BV 4/17

Tenor

  • Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle zum Abschluss eines Interessenausgleichs zur Betriebsstilllegung des Betriebs der Antragstellerin T wird I., bestellt.

  • 2.

    Die Zahl der von den Beteiligten jeweils zu benennenden Beisitzer wird auf drei festgesetzt.


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