In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden.
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ArbGG § 4 Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit
Arbeitsgerichtsgesetz
Referenzen
- ArbGG § 2 Zuständigkeit im Urteilsverfahren 1x
- ArbGG § 101 Grundsatz 1x
- ArbGG § 102 Prozeßhindernde Einrede 1x
- ArbGG § 103 Zusammensetzung des Schiedsgerichts 1x
- ArbGG § 104 Verfahren vor dem Schiedsgericht 1x
- ArbGG § 105 Anhörung der Parteien 1x
- ArbGG § 106 Beweisaufnahme 1x
- ArbGG § 107 Vergleich 1x
- ArbGG § 108 Schiedsspruch 1x
- ArbGG § 109 Zwangsvollstreckung 1x
- ArbGG § 110 Aufhebungsklage 1x