Urteil vom Arbeitsgericht Siegburg - 5 Ca 330/23

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.500,00 € seit dem 01.01.2023 und aus 1.500,00 € seit dem 01.02.2023 zu zahlen.

2. Die Berufung wird gesondert zugelassen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.000,00 € festgesetzt.


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