Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 ZU 15/03

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der der Antragsgegnerin entstandenen notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.

Die sofortige Beschwerde an den Bundesgerichtshof wird zugelassen.

Der Gegenstandswert wird auf 12.500,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.