Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 13/24

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nebst zugrundeliegendem Verfahren werden zur Entscheidung über die Abhilfe an die Antragsgegnerin zurückgegeben.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen