Urteil vom Bundesarbeitsgericht (2. Senat) - 2 AZR 717/08

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 9. Juli 2008 - 16 Sa 8/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Sonstige Literatur

1

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).

        

    Kreft    

        

    Berger    

        

    Schmitz-Scholemann    

        

        

        

    K. Schierle    

        

    Dr. Roeckl    

                 

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