Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 396/09

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. März 2009 - 11 Sa 1616/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstige Literatur

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Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

        

    Mikosch    

        

    W. Reinfelder    

        

    Mestwerdt    

        

        

        

    Rudolph    

        

    Großmann    

                 

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen