Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 396/09
Tenor
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1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. März 2009 - 11 Sa 1616/08 - wird zurückgewiesen.
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2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
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Mikosch
W. Reinfelder
Mestwerdt
Rudolph
Großmann
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- 11 Sa 1616/08 1x (nicht zugeordnet)
- ZPO § 313a Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen 1x