Urteil vom Bundesarbeitsgericht (4. Senat) - 4 AZR 259/09

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. Januar 2009 - 7 Sa 61/08 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 4 AZR 256/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Bepler    

        

    Creutzfeldt    

        

    Winter    

        

        

        

    Pfeil    

        

    Bredendiek    

                 

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen