Anerkenntnisurteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 664/09

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Juni 2009 - 4 Sa 888/08 - aufgehoben.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16. April 2008 - 10 Ca 7399/07 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Sonstige Literatur

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Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Der Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.

        

    Gräfl    

        

    Zwanziger    

        

    Spinner    

        

        

        

    Möller    

        

    Schepers    

                 

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