Anerkenntnisurteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 664/09
Tenor
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Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Juni 2009 - 4 Sa 888/08 - aufgehoben.
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Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16. April 2008 - 10 Ca 7399/07 - wird zurückgewiesen.
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Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Der Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.
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Gräfl
Zwanziger
Spinner
Möller
Schepers
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Referenzen
- 4 Sa 888/08 1x (nicht zugeordnet)
- 10 Ca 7399/07 1x (nicht zugeordnet)