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ZPO § 313b Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil

Zivilprozessordnung

(1) Wird durch Versäumnisurteil, Anerkenntnisurteil oder Verzichtsurteil erkannt, so bedarf es nicht des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe. Das Urteil ist als Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil zu bezeichnen.

(2) Das Urteil kann in abgekürzter Form nach Absatz 1 auf die bei den Akten befindliche Urschrift oder Abschrift der Klage oder auf ein damit zu verbindendes Blatt gesetzt werden. Die Namen der Richter braucht das Urteil nicht zu enthalten. Die Bezeichnung der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Prozessbevollmächtigten sind in das Urteil nur aufzunehmen, soweit von den Angaben der Klageschrift abgewichen wird. Wird nach dem Antrag des Klägers erkannt, so kann in der Urteilsformel auf die Klageschrift Bezug genommen werden. Wird das Urteil auf ein Blatt gesetzt, das mit der Klageschrift verbunden wird, so soll die Verbindungsstelle mit dem Gerichtssiegel versehen oder die Verbindung mit Schnur und Siegel bewirkt werden.

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn zu erwarten ist, dass das Versäumnisurteil oder das Anerkenntnisurteil im Ausland geltend gemacht werden soll.

(4) Absatz 2 ist nicht anzuwenden, wenn die Prozessakten elektronisch geführt werden.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Münster - 3 KLs-210 Js 359/25-22/25
5. September 2025
3 KLs-210 Js 359/25-22/25 5. September 2025
AnU vom Landgericht Regensburg - 1 HK O 2309/24
12. März 2025
1 HK O 2309/24 12. März 2025
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 13 FEK 233/24
7. Februar 2025
13 FEK 233/24 7. Februar 2025
Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 6 SB 291/21
16. Januar 2025
L 6 SB 291/21 16. Januar 2025
Anerkenntnisurteil vom Amtsgericht Krefeld - 7 C 180/24
18. Dezember 2024
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Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 16 U 118/23
12. Dezember 2024
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Schlussurteil vom Oberlandesgericht Celle - 14 U 195/24
29. Oktober 2024
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Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 102 Sch 118/23 e
15. Oktober 2024
102 Sch 118/23 e 15. Oktober 2024
Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 K 3322/24
25. September 2024
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Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 K 8760/23
25. September 2024
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