Urteil vom Bundesarbeitsgericht (4. Senat) - 4 AZR 207/10

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. Oktober 2009 - 18 Sa 1423/08 - aufgehoben.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 13. August 2008 - 3 Ca 206/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Sonstige Literatur

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Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 781/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Bepler    

        

    Winter    

        

    Treber    

        

        

        

    von Dassel    

        

    J. Ratayczak    

                 

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