Urteil vom Bundesarbeitsgericht (4. Senat) - 4 AZR 285/10
Tenor
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1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 16. März 2010 - 2 Sa 200/09 - wird zurückgewiesen.
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2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 278/10 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
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Bepler
Creutzfeldt
Winter
Lippok
Pieper
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Referenzen
- 4 AZR 278/10 1x (nicht zugeordnet)
- 2 Sa 200/09 1x (nicht zugeordnet)