Urteil vom Bundesarbeitsgericht (8. Senat) - 8 AZR 438/11
Tenor
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Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 25. November 2010 - 9 Sa 334/10 - wird zurückgewiesen.
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Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
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Hauck
Böck
Breinlinger
F. Avenarius
Wroblewski
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- 9 Sa 334/10 1x (nicht zugeordnet)
- ArbGG § 72 Grundsatz 1x
- ZPO § 313a Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen 1x