Urteil vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZR 744/10
Tenor
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1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25. Oktober 2010 - 8 Sa 868/10 - wird zurückgewiesen.
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2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
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Fischermeier
Gallner
Spelge
Jerchel
Hoffmann
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- 8 Sa 868/10 1x (nicht zugeordnet)
- ZPO § 313a Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen 1x