Urteil vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZR 607/11
Tenor
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1. Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Mai 2011 - 8 Sa 132/11 - teilweise aufgehoben.
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2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. November 2010 - 23 Ca 2753/10 - wird in vollem Umfang zurückgewiesen.
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3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
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Fischermeier
Gallner
Spelge
Schäferkord
Reiner Koch
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Referenzen
- 8 Sa 132/11 1x (nicht zugeordnet)
- 23 Ca 2753/10 1x (nicht zugeordnet)