Urteil vom Bundesarbeitsgericht (9. Senat) - 9 AZR 835/12
Tenor
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1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. August 2012 - 25 Sa 333/12 und 25 Sa 405/12 - unter Zurückweisung der Revision des beklagten Landes teilweise aufgehoben.
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2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. Januar 2012 - 58 Ca 15279/11 - mit der Maßgabe abgeändert, dass auch die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 30. Juni 2011 zu berücksichtigen ist.
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3. Das beklagte Land hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
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Brühler
Krasshöfer
Klose
Kranzusch
M. Lücke
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Referenzen
- 25 Sa 333/12 1x (nicht zugeordnet)
- 25 Sa 405/12 1x (nicht zugeordnet)
- 58 Ca 15279/11 1x (nicht zugeordnet)
- ZPO § 313a Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen 1x