Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 1061/12
Tenor
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1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 2012 - 14 Sa 1496/11 - wird zurückgewiesen.
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2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
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Mikosch
Mestwerdt
Schmitz-Scholemann
R. Baschnagel
Petri
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- 14 Sa 1496/11 1x (nicht zugeordnet)
- ZPO § 313a Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen 1x