Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 1061/12

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 2012 - 14 Sa 1496/11 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.

        

    Mikosch    

        

    Mestwerdt    

        

    Schmitz-Scholemann    

        

        

        

    R. Baschnagel    

        

    Petri    

                 

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen