Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 1028/12
Tenor
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Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. August 2012 - 13 Sa 28/12 - wird zurückgewiesen.
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Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
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Zwanziger
Schlewing
Spinner
Rau
Schepers
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- 13 Sa 28/12 1x (nicht zugeordnet)
- ZPO § 313a Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen 1x