Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 370/13
Tenor
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Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. November 2012 - 6 Sa 1511/12 - aufgehoben.
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Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Juli 2012 - 6 Ca 1490/12 - abgeändert.
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
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Zwanziger
Schlewing
Ahrendt
Xaver Aschenbrenner
H. Frehse
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- 6 Sa 1511/12 1x (nicht zugeordnet)
- 6 Ca 1490/12 1x (nicht zugeordnet)
- ZPO § 313a Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen 1x