Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 370/13

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. November 2012 - 6 Sa 1511/12 - aufgehoben.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Juli 2012 - 6 Ca 1490/12 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

        

    Zwanziger    

        

    Schlewing    

        

    Ahrendt    

        

        

        

    Xaver Aschenbrenner    

        

    H. Frehse    

                 

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