Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 416/15

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. März 2015 - 7 Sa 736/14 - teilweise aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Juli 2014 - 19 Ca 8882/13 - teilweise abgeändert und der Klageantrag auf Erteilung einer Abrechnung abgewiesen.

3. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten zurückgewiesen.

4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 19 % und die Beklagte zu 81 % zu tragen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.

        

    Linck    

        

    W. Reinfelder    

        

    Schlünder    

        

        

        

    Großmann    

        

    Klein    

                 

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Referenzen