Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 416/15
Tenor
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1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. März 2015 - 7 Sa 736/14 - teilweise aufgehoben.
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2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Juli 2014 - 19 Ca 8882/13 - teilweise abgeändert und der Klageantrag auf Erteilung einer Abrechnung abgewiesen.
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3. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten zurückgewiesen.
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4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 19 % und die Beklagte zu 81 % zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
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Linck
W. Reinfelder
Schlünder
Großmann
Klein
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Referenzen
- 7 Sa 736/14 1x (nicht zugeordnet)
- 19 Ca 8882/13 1x (nicht zugeordnet)