Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 732/14
Tenor
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1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Oktober 2014 - 7 Sa 388/14 - teilweise aufgehoben.
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2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Dezember 2013 - 20 Ca 401/13 - teilweise abgeändert und der Klageantrag auf Erteilung von Abrechnungen abgewiesen.
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3. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verurteilung zur Zahlung eines Bruttobetrags erfolgt.
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4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 7 % und die Beklagte zu 93 % zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
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Linck
W. Reinfelder
Schlünder
Großmann
Klein
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Referenzen
- 7 Sa 388/14 1x (nicht zugeordnet)
- 20 Ca 401/13 1x (nicht zugeordnet)