Urteil vom Bundesarbeitsgericht (4. Senat) - 4 AZR 466/16
Tenor
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Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 11. März 2016 - 9 Sa 48/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 462/16 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
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Eylert
Klose
Rinck
J. Ratayczak
Rupprecht
Zitiert von
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Referenzen
- 9 Sa 48/15 1x (nicht zugeordnet)
- 4 AZR 462/16 1x (nicht zugeordnet)
- ArbGG § 72 Grundsatz 1x
- ZPO § 313a Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen 1x