Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 777/16

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. August 2016 - 18 Sa 54/16 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

        

    Gallner    

        

    Brune    

        

    W. Reinfelder    

        

        

        

    Schumann    

        

    Frese    

                 

Zitiert von

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Referenzen