Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 777/16
Tenor
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1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. August 2016 - 18 Sa 54/16 - wird zurückgewiesen.
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2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
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Gallner
Brune
W. Reinfelder
Schumann
Frese
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- 18 Sa 54/16 1x (nicht zugeordnet)
- ZPO § 313a Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen 1x