Urteil vom Bundesarbeitsgericht (1. Senat) - 1 AZR 557/15
Tenor
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Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 22 Sa 66/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
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Schmidt
Treber
K. Schmidt
Hayen
Fritz
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- 22 Sa 66/14 1x (nicht zugeordnet)
- ZPO § 313a Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen 1x