Urteil vom Bundesarbeitsgericht (4. Senat) - 4 AZR 67/17

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. September 2016 - 8 Sa 1861/15 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstige Literatur

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Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 147/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Treber    

        

    Rinck    

        

    W. Reinfelder    

        

        

        

    Steding    

        

    A. Wedepohl    

                 

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Referenzen