Urteil vom Bundesarbeitsgericht (4. Senat) - 4 AZR 67/17
Tenor
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1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. September 2016 - 8 Sa 1861/15 - wird zurückgewiesen.
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2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 147/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
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Treber
Rinck
W. Reinfelder
Steding
A. Wedepohl
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- 8 Sa 1861/15 1x (nicht zugeordnet)
- 4 AZR 147/17 1x (nicht zugeordnet)
- ArbGG § 72 Grundsatz 1x
- ZPO § 313a Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen 1x