Urteil vom Bundesarbeitsgericht - 3 AZR 25/25
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Oktober 2024 - 12 SLa 302/24 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen. Auf Entscheidungsgründe haben die Parteien verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Rachor
Roloff
Waskow
Busch
Schuch
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Referenzen
- 12 SLa 302/24 1x (nicht zugeordnet)
- ArbGG § 72 Grundsatz 2x
- ZPO § 313a Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen 1x