Beschluss vom Bundesgerichtshof - I ZR 118/23

BGH, 07.03.2024, I ZR 118/23

Tenor

Das Beschwerdeverfahren wird in entsprechender Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem anhängigen Verfahren C-440/23 ausgesetzt.

Koch     

      

Löffler     

      

Schwonke

      

Schmaltz     

      

Odörfer     

      

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